Terms of Service
Allgemeine Bedingungen für die Abwicklung von Zahlungen über die Online-Plattform twago (Treuhand-Bedingungen twago safePay)
Stand 01. Juni 2012
Präambel
Zusätzlich zur Nutzung ihrer Online-Plattform bietet die Team2Venture GmbH („twago”), Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin den auf der Online-Plattform registrierten Service-Anbietern und Kunden („Nutzer“) Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bezahlung von Projekten, die die Nutzer mithilfe der Online-Plattform vereinbart haben, über einen externen Treuhänder („Treuhand-Service“, genannt „twago safePay“) an.
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Abwicklung von Zahlungen über die Online-Plattform („Treuhand-Bedingungen”) regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer und twago bei der Inanspruchnahme des Treuhand-Services. Außerdem bestimmen sie die wesentlichen Grundsätze, die für die Nutzer bei der Inanspruchnahme von Treuhand-Services gelten.
Inhalt
- Geltung und Einbeziehung der Treuhand-Bedingungen
- Treuhand-Service twago safePay
- Einigungsphase
- Auszahlung der Vergütung
- twago safepay Gebühren
- Widerrufsrecht für Verbraucher
§1 Geltung und Einbeziehung der Treuhand-Bedingungen
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Die Treuhand-Bedingungen gelten für alle Treuhand-Services von twago, die die Nutzer während der Dauer ihrer Mitgliedschaft auf der Online-Plattform im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bezahlungen für Projekte in Anspruch nehmen. Es gelten ergänzend die AGB für die Nutzung der Online-Plattform twago („AGB“).
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Die Treuhand-Bedingungen gelten als zwischen twago und einem Nutzer wirksam vereinbart, sobald der Nutzer über die Online-Plattform ihrer Geltung einmalig zustimmt.
§2 Treuhand-Service twago safePay
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Gegenstand des Treuhand-Services; Treuhandvertrag; Treuhänder
Kunden und Service-Anbieter, die mithilfe der Online-Plattform einen Service-Vertrag über ein Projekt geschlossen haben und den Treuhand-Service twago safePay nutzen, verpflichten sich, die Bezahlung des Projekts über ein externes Treuhandbankkonto („Treuhandkonto“) abzuwickeln. Hierbei zahlt der Kunde nach Zustandekommen des Service-Vertrages die mit dem Service-Anbieter vereinbarte Vergütung auf das Treuhandkonto, das ihm von twago mitgeteilt wird. Erst nach Beendigung des Projekts und Freigabe durch den Kunden wird die Vergütung an den Service-Anbieter ausgezahlt. Beträge auf dem Treuhandkonto werden nicht verzinst.
Inhaber des Treuhandkontos ist nicht twago, sondern ein Treuhänder. Das vertragliche Treuhandverhältnis besteht daher nur zwischen den Nutzern und dem Treuhänder.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen von twago bestehen darin, dass twago zwischen den Parteien des Treuhandverhältnisses jeweils als Stellvertreter der beteiligten Parteien auftritt und die notwendigen Erklärungen im Namen der jeweils vertretenen Partei abgibt. Ansprüche betreffend das Treuhandverhältnis bestehen daher nicht gegenüber twago.
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Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, nach Zustandekommen eines Service-Vertrages gemäß § 2 Abs. 2 der AGB, die Vergütung für das Projekt – je nach Vereinbarung mit dem Service-Anbieter – vollständig oder in Teilbeträgen (z.B. bei Zahlung nach Arbeitsabschnitten/Meilensteinen) auf das Treuhandkonto einzuzahlen. Der Kunde verpflichtet sich, eingezahlte Beträge nicht zurückbuchen zu lassen.
Zu viel gezahlte Beträge verbleiben auf dem Treuhandkonto und werden dem Kunden für Folgeprojekte gutgeschrieben, sofern der Kunde nicht deren Rückzahlung verlangt.
Der Kunde ist nur in folgenden Fällen berechtigt, Rückzahlung von auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträgen zu verlangen:
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Rückzahlung überzahlter Beträge: Der Kunde hat im Rahmen eines Projekts mit einem Service-Anbieter einen höheren Betrag als die geschuldete Vergütung eingezahlt.
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Rückzahlung mit Zustimmung des Service-Anbieters: Der Service-Anbieter stimmt der Rückzahlung der gesamten Vergütung oder eines Teils hiervon an den Kunden zu (z.B. im Falle einer Einigung der Beteiligten im Sinne von §3).
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Insolvenz des Service-Anbieters: (a) Über das Vermögen oder einen Teil des Vermögens des Service-Anbieters wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 102 InsO) gestellt, wobei nicht der Kunde den Insolvenzantrag gestellt hat oder (b) über das Vermögen oder einen Teil des Vermögens des Service-Anbieters wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt, wobei unbeachtlich ist, ob der Kunde den Insolvenzantrag gestellt hat.
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Beendigung des Geschäftsbetriebs des Service-Anbieters: Der Service-Anbieter stellt seinen Geschäftsbetrieb ein oder der Geschäftsbetrieb wird aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung eingestellt, insbesondere bei Löschung der Firma des Service-Anbieters durch das Handelsregister oder ein Gericht.
Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung zur Auszahlung freizugeben und hierfür den Projekt gegenüber twago als „beendet“ zu melden, wenn und sobald der Service-Anbieter seine Pflichten aus dem Service-Vertrag erfüllt hat.
Der Kunde ist verpflichtet, twago eine Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben.
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Freigabe der Vergütung
Der Treuhänder ist zur Auszahlung der dem Service-Anbieter zustehenden Vergütung berechtigt, sofern und sobald die Vergütung zur Auszahlung frei gegeben worden ist. Die Vergütung gilt in folgenden Fällen als zur Auszahlung an den Service-Anbieter freigegeben:
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Der Kunde meldet den Status des Projekts als „beendet“.
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Der Service-Anbieter meldet den Status des Projekts als „beendet“ und der Kunde bestätigt dies innerhalb von 30 Tagen nach dieser Meldung.
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Der Service-Anbieter meldet den Status des Projekts als „beendet“ und der Kunde widerspricht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Meldung nicht.
Eine Freigabe zur Auszahlung liegt in folgenden Fällen nicht vor:
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Der Kunde oder der Service-Anbieter melden den Status des Projekts als „abgebrochen“.
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Der Service-Anbieter meldet den Status des Projekts als „beendet“ und der Kunde widerspricht dieser Meldung innerhalb von 30 Tagen.
Liegt keine Freigabe zur Auszahlung vor, kann der Service-Anbieter die Auszahlung der Vergütung oder eines Teils davon verlangen, wenn und soweit eine Einigung der Beteiligten im Sinne von §3 erfolgt ist und beide Beteiligte twago die Einigung anzeigen.
Mit der Freigabe der Auszahlung wird der Kunde von seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung gegenüber dem Service-Anbieter frei und die Gefahr des Verlusts geht auf den Service-Anbieter über.
§3 Einigungsphase
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Liegt keine Freigabe zur Auszahlung aus den in §3 Abs. 3 genannten Gründen vor, schließt sich eine Einigungsphase an, in der die beteiligten Nutzer eine außergerichtliche oder gerichtliche Klärung der Anspruchslage herbeiführen sollen. Vorbehaltlich der Regelungen in §2 Abs. 3 bis 5 erfolgt in dieser Phase keine Auszahlung der Vergütung auf dem Treuhandkonto an einen der beteiligten Nutzer.
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Grundsätzlich kann (und will) twago nicht an die Stelle der Nutzer treten und schaltet sich daher nur ein und unterbreitet Einigungsvorschläge, wenn in Anbetracht des Falles eine Vereinbarung zwischen den Nutzern wünschenswert erscheint oder es gute Gründe für die Annahme gibt, dass das Verfahren mit einer Vereinbarung abgeschlossen werden kann, insbesondere weil ein Beteiligter den Wunsch nach Verhandlungen geäußert hat.
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Auf ausdrücklichen Wunsch beider beteiligten Nutzer wird twago bei den Verhandlungen behilflich, indem sie als Schlichter auftritt oder den Nutzern die erforderliche sachliche Unterstützung zukommen lässt.
§4 Aus- und Rückzahlung der Vergütung
Für den Fall, dass die Vergütung zur Auszahlung freigegeben ist (§2 Abs. 3) oder der Kunde Anspruch auf Rückzahlung hat (§2 Abs.2), verbleibt der Betrag solange auf dem Treuhandkonto bis der Service-Anbieter - oder im Falle der Rückzahlung der Kunde - twago eine Anweisung zur Aus- bzw. Rückzahlung erteilt. Je nach Anweisung des Nutzers wird der Betrag entweder
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vom Treuhandkonto auf ein vom Nutzer zu benennendes Konto überwiesen oder
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dem Nutzer zunächst auf einem Bankkonto von twago gutgeschrieben, von wo aus der Nutzer über den Betrag jederzeit über die auf der Online-Plattform eingebundenen Zahlungsabwicklungsdienste (z.B paypal, Moneybookers) verfügen kann. Hierfür ermächtigt der Nutzer twago schon jetzt unwiderruflich, den entsprechenden Betrag vom Treuhandkonto auf einem eigenen Bankkonto von twago in Empfang zu nehmen.
§5 Gebühren
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Der Service-Anbieter verpflichtet sich zur Zahlung einer twago safePay-Gebühr für jede Inanspruchnahme des Treuhandservice von twago. Die Treuhandgebühr wird fällig, sofern ein Service-Vertrag zwischen Service-Anbieter und Kunde zustande kommt und der Service-Anbieter der Abwicklung der Bezahlung einer Vergütung über den Treuhand-Service zustimmt.
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Wird twago auf ausdrücklichen Wunsch beider Nutzer gemäß §3 Abs. 3 als Schlichter tätig, verpflichtet sich jeder der beteiligten Nutzer zur Zahlung einer Schlichtungs-Gebühr an twago. Die Schlichtungs-Gebühr wird fällig, sofern beide beteiligten Nutzer dem Eintritt von twago als Schlichter zugestimmt haben.
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Soweit für fällige Gebühren nicht die User- Balance des Nutzers belastet werden kann, ermächtigt der Nutzer twago schon jetzt unwiderruflich, fällige Gebühren von einem zur Aus- bzw. zur Rückzahlung freigegebenen Betrag in Abzug zu bringen und diese dem Guthaben des Treuhandkontos zu fordern. twago bleibt es unbenommen, Zahlung fälliger Gebühren stattdessen vom Nutzer direkt zu fordern.
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Die Höhe der Gebühren entspricht einem Prozentsatz der Auftragssumme, die Service-Anbieter und Kunde beim Zustandekommen des Service-Vertrages vereinbart haben. Etwaige spätere Reduzierungen der Auftragssumme - gleich aus welchem Grund sie erfolgen - berühren die Höhe der Gebühren nicht. Die jeweils geltenden Gebührensätze können Sie auf unserer Preisliste einsehen.
§6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Kunde den Treuhand-Service von twago zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt für ihn folgendes Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, wie auch unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Team2Venture GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, Deutschland
Fax: +49 30 25041499 oder e-Mail: support@twago.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung