Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Team2Venture GmbH für die Nutzung der Online-Plattform twago.
- Allgemeine Bedingungen für twago safePay, Abwicklung von Zahlungen über MangoPay
- Datenschutzerklärung und Einwilligung zur Datennutzung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Team2Venture GmbH für die Nutzung der Online-Plattform twago.
Stand: 11.07.2020
Präambel
Herzlich willkommen bei twago!
twago ist eine Online-Plattform für hochwertige Dienstleistungen, die durch die Team2Venture GmbH („twago”), Friedrichstraße, 10969 Berlin, Deutschland, betrieben wird. twago ermöglicht es Nachfragern („Auftraggeber” oder „Kunden”) und Dienstleistern („Service-Anbieter”, zusammen mit dem „Kunden” auch „Nutzer”) von Dienstleistungen, Aufträge („Projekte”) zu vereinbaren und im Rahmen von zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen („Service-Vertrag”) miteinander zu arbeiten. Kunden können dabei Projekte einstellen, Service-Anbieter vergleichen, Projekte verwalten und Service-Anbieter bewerten. Service-Anbieter können sich über ein Profil den Kunden darstellen, Projekte anschauen, Angebote abgeben, Konditionen verhandeln, Projekte verwalten und Kunden bewerten. Die Team2Venture GmbH stellt mit twago eine entsprechende Plattform für die Nutzer zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Team2Venture GmbH Kunden die Möglichkeit, einzelne Dienstleistungspakete direkt von twago zu erwerben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge zwischen den Nutzern und twago.
twago behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu ergänzen oder neu zu fassen. Von Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen dieser AGB werden die Nutzer vor deren Inkrafttreten rechtzeitig per Mail informiert (nachfolgend „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Der Nutzer wird auf diese Folge im Rahmen der Änderungsmitteilung nochmals hingewiesen.
Inhalt
- Nutzungsvertrag
- Account und Nutzerprofil
- Service-Verträge
- Service-Verträge auf Stundenbasis
- Nutzung der Online-Plattform – im Allgemeinen
- Handels- und Wirtschaftssanktionen
- Rechteeinräumung
- Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, twago Credits
- twago safePay,Vertrag mit externem Dienstleister MangoPay S.A.
- Exklusivität
- Vertragslaufzeit/Kündigung
- Folgen von Vertragsverstößen durch Nutzer
- Gewährleistung und Haftung
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Schlussbestimmungen
§ 1 Nutzungsvertrag
1.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist der Zugang zu der Online-Plattform twago ("Online-Plattform") zu den in der Präambel dieser AGB beschriebenen Zwecken, auf der sich Nutzer präsentieren und miteinander in Kontakt treten können. twago erstellt, wartet und unterhält die Online-Plattform, agiert jedoch nicht selbst aktiv als Vermittler zwischen den Nutzern. Nicht Vertragsgegenstand sind in die Plattform eingebundene Dienste/Anwendungen Dritter (z.B. Payment-Anbietern), mit denen ein gesondertes Vertragsverhältnis besteht.
1.2 Teilnahmeberechtigte Nutzer
Als Service-Anbieter und Kunden sind nur Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln, zum Vertragsschluss mit twago berechtigt.
1.3 Vertragsschluss
Der Vertrag mit twago über die Nutzung der Online-Plattform kommt durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs und Nutzung des Aktivierungslinks in der von twago versandten Bestätigungs-E-Mail durch den Nutzer zustande (nachfolgend „Registrierung“). Mit der Registrierung versichert der Nutzer, teilnahmeberechtigter Nutzer gemäß § 1.2 dieser AGB zu sein. Ferner ist der Nutzer zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung erhobenen Daten verpflichtet.
Auch muss der Nutzer hierbei stets eine aktuelle E-Mail-Adresse angeben, die zugleich der Kommunikation zwischen Nutzer und twago dient.
Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Kunde diese in seinem Account unverzüglich zu aktualisieren.
Mit erfolgreicher Registrierung stellt twago dem Nutzer einen Account zur Verfügung.
1.4 Mitgliedschaft und Gebühren
Die jeweils geltenden Preise und den jeweiligen Leistungsumfang der Zusatzdienste werden im jeweiligen Bearbeitungsschritt angezeigt. Für Service-Anbieter bietet twago verschiedene Mitgliedschaftsmodelle, kostenlos und kostenpflichtig mit jeweils unterschiedlichem Funktionsumfang und Zugriffsrechten des Service-Anbieters an.
Beim Zustandekommen eines Service-Vertrags gemäß § 3 dieser AGB über die Durchführung eines Projekts wird eine Service-Gebühr in Höhe eines Prozentsatzes der Projektsumme fällig, den der Service-Anbieter oder der Kunde an twago zu entrichten hat. Soweit die prozentuale Service-Gebühr die Mindest-Service-Gebühr unterschreitet, wird stattdessen die Mindestgebühr fällig. Der Anspruch auf die Service-Gebühr entsteht mit der Nutzung der Online-Plattform und wird fällig, wenn zwischen Kunde und Service-Anbieter ein Service-Vertrag geschlossen wurde. Projektsumme ist der Betrag, den der Kunde an den Service-Anbieter zur Erbringung des ausgeschriebenen Projektes zahlt. Die jeweils geltenden Preise und den jeweiligen Leistungsumfang können Sie einsehen unter https://www.twago.de/pricing/
§ 2 Account und Nutzerprofil
2.1 Account und Nutzerprofil
Mit erfolgreicher Registrierung erhält der Nutzer einen Account. Innerhalb dessen kann sich der Nutzer sein eigenes Profil erstellen.
Jeder Nutzer darf maximal nur einen Account bzw. ein Nutzerprofil als Kunde und einen Account bzw. ein Nutzerprofil als Service-Anbieter anlegen.
Der Account bzw. das Nutzerprofil ist durch einen Benutzernamen und ein Passwort (nachfolgend „Login-Daten“) geschützt, die im Rahmen der Registrierung festgelegt werden. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Login-Daten Dritten nicht zugänglich sind. Im Falle des Abhandenkommens der Login-Daten oder im Falle des Verdachts, dass ein Dritter von ihnen Kenntnis hat oder den Account des Nutzers nutzt, ist der Nutzer verpflichtet, twago hierüber unverzüglich zu informieren und seine Login-Daten zu ändern.
2.2 Account- und Nutzerprofil-Daten sowie Aktualisierung
Der Nutzer sichert zu, dass die bei der Erstellung seines Accounts bzw. seines Nutzerprofils verwendeten Daten zutreffend und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, jegliche Änderungen seiner Account- und Profil-Daten umgehend auch in seinem Account bzw. Nutzerprofil auf der Online-Plattform zu ändern.
2.3 Nutzergebundenheit des Accounts und Nutzerprofils
Der Account bzw. das Nutzerprofil ist nutzergebunden und darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung seitens twago auf einen Dritten übertragen werden.
2.4 Datensicherung
Der Nutzer ist verpflichtet, alle Daten (z.B. Profildaten, Projekt-Beschreibungen, Angebote etc.), die er im Zusammenhang mit der Nutzung von twago verwendet, täglich im erforderlichen Umfang zu sichern.
§ 3 Service-Verträge
3.1 Vertragsparteien
Die Erstellung und Verhandlung von Projekten, der diesbezügliche Vertragsabschluss und die Vertragserfüllung obliegt allein den beteiligten Nutzern. Ausschließlich die Nutzer sind dafür verantwortlich, dass die Projekte sowie der Abschluss des Vertrags mit deutschem Recht und dem Recht der jeweiligen Nutzer in Einklang stehen; der Service-Anbieter hat dabei insbesondere etwaige erforderliche Belehrungen gegenüber dem Kunden ordnungsgemäß zu erbringen. Die Nutzer handeln ihre Projekte eigenständig untereinander aus. twago stellt den Nutzern hierfür lediglich die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung, handelt jedoch nicht als Stellvertreter bzw. Erfüllungsgehilfe eines Nutzers und wird auch nicht Vertragspartei eines zwischen dem Kunden und Service-Anbieter abgeschlossenen Service-Vertrags.
3.2 Zustandekommen von Service-Verträgen
Der Service-Vertrag wird geschlossen, indem der Kunde eine unverbindliche Projektanfrage einstellt, auf die sich der Service-Anbieter unter Angabe einer ersten Preisvorstellung, ebenfalls unverbindlich, bewerben kann. Der Kunde übersendet dem Service-Anbieter im Nachgang ein verbindliches Angebot, welches er mittels der Schaltfläche „Beauftragen” übermittelt. Der Service-Anbieter wird automatisch über das Vorliegen des verbindlichen Angebots informiert. Er kann das Projekt über die Schaltfläche „Ich stimme zu” annehmen. Über die Annahme des Projekts wird der Kunde informiert. Hiermit ist der Service-Vertrag zwischen Kunden und Service-Anbieter zustande gekommen.
3.3 Inhalt der Service-Verträge
Die Nutzer sind in der Ausgestaltung der Service-Verträge miteinander frei, der Inhalt der Service-Verträge darf jedoch nicht diesen Vertragsbedingungen sowie dem deutschen Recht und der Rechtsordnung, der die jeweiligen Nutzer unterliegen widersprechen. Das Verhalten der Nutzer bei Erfüllung der Service-Verträge beeinflusst auch die Reputation von twago. Die Nutzer verpflichten sich daher auch gegenüber twago zur Einhaltung und ordnungsgemäßen Erfüllung der Service-Verträge. Dies bedeutet insbesondere, dass Vertraulichkeitsvereinbarungen, die vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Regelungen als zwischen den Parteien des Service-Vertrages als vereinbart gelten, eingehalten werden.
§ 4 Service-Verträge auf Stundenbasis
4.1 Pflicht zur Angabe der geplanten und geleisteten Stunden
Soweit die Vertragsparteien des Service-Vertrages die Leistungen auf Stundenbasis abrechnen, verpflichten sich Kunde und Service-Anbieter dazu, die geplanten und die tatsächlich geleisteten Stunden gegenüber Twago offenzulegen. Der Kunde wird die maximal zulässigen Stunden oder Wochenstunden bei Auswahl des Service-Anbieters angeben. Änderungen müssen twago unverzüglich per E-Mail über die Adresse support@twago.com mitgeteilt werden. Der Service-Anbieter wird tatsächlich geleistete Stunden innerhalb der unter § 4.4 genannten Frist über die Plattform mitteilen. Der Service-Anbieter kann auf der Plattform nicht mehr Stunden eintragen als in der Projektanfrage vorgegeben.
4.2 Änderungen der Angaben durch den Service-Anbieter
Der Service-Anbieter kann geleistete Stunden nach Zustandekommen des Service-Vertrages, (siehe Service-Vertrag § 3.3), wöchentlich jeweils bis Sonntag, 24 Uhr, eintragen und verändern. Nach Ablauf der Frist ist eine Änderung nicht mehr möglich.
4.3 Zahlungsmethode und Widerspruch
Die Leistungen werden entsprechend der vom Kunden bei Auswahl des Service-Anbieters gewählten Zahlungsmethode abgerechnet.
Der Kunde wird wöchentlich per E-Mail über die vom Service-Anbieter erfassten Stunden informiert. Nach Ende der Frist gemäß § 4.2 hat der Kunde bis zum darauf folgenden Freitag, 24 Uhr, die Möglichkeit Widerspruch gegen die Angaben des Service-Anbieters einzulegen, indem er eine E-Mail mit der Angabe, dass er Widerspruch erheben möchte an die Adresse support@twago.com sendet.
Ein Widerspruch des Kunden hat zu Folge, dass die Zahlung entsprechend der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode gestoppt wird, bis Kunde und Service-Anbieter sich geeinigt oder die Streitigkeit anderweitig rechtskräftig gelöst haben. Kunde und Service-Anbieter verpflichten sich, twago per E-Mail an die Adresse support@twago.com über die Einigung oder rechtskräftige Beendigung der Streitigkeit zu informieren.
Sollte innerhalb der Frist kein Widerruf des Kunden erfolgen, wird twago bevollmächtigt, den Gesamtbetrag entsprechend der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode zur Auszahlung zu bringen. Der Gesamtbetrag errechnet sich dabei aus der Zahl der vom Service-Anbieter erfassten Stunden multipliziert mit dem im Service-Vertrag vereinbarten Stundensatz zuzüglich der bei Angebotsananhme mitgeteilten twago Gebühr sowie zuzüglich fälliger Steuern (z. B. Umsatzsteuer). Die jeweils geltenden Preise können Sie einsehen unter https://www.twago.de/pricing/.
Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, auch ohne Einhaltung der oben genannten Fristen, die Zahlung an den Service-Anbieter über die Schaltfläche „Zahlung jetzt freigeben“ jederzeit freizugeben
4.4 Beendigung und Unterbrechung des Service-Vertrages
Kunde und Service-Anbieter verpflichten sich, twago per E-Mail an die Adresse support@twago.com über die Beendigung des Service-Vertrages zu informieren. Gleiches gilt, wenn Kunde oder Service-Anbieter einen Service-Vertrag unterbrechen wollen.
Die Mitteilung der Beendigung oder Unterbrechung durch eine der Vertragsparteien hat zur Folge, dass der Service-Vertrag auf der Plattform zum auf den Beendigungs- bzw. Unterbrechungsmitteilung folgenden Sonntag, 24 Uhr, als unterbrochen oder beendet erfasst wird. Nach Beendigung oder Unterbrechung können keine Stunden mehr auf der Plattform erfasst werden.
§ 5 Nutzung der Online-Plattform – im Allgemeinen
5.1 Allgemeine Pflicht zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Bei der Nutzung der Online-Plattform kann der Nutzer verschiedene Dienste in Anspruch nehmen. Dies schließt zum Beispiel die Versendung von Nachrichten an andere Nutzer und die Einstellung eigener Inhalte, insbesondere Inhalte, die Projekte und Service-Verträge betreffen (z.B. Bilder, Texte), ein. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Online-Plattform diese AGB sowie geltendes Recht, insbesondere Straf-, Wettbewerbs-, Marken -, Urheber-, Persönlichkeits, Datenschutz- und Jugendschutzrecht zu beachten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
Dies bedeutet insbesondere auch, dass der Nutzer keine Nachrichten werbenden Inhalts ohne eine Einwilligung des Adressaten versenden darf (insbesondere Spam-Nachrichten). Für den Fall, dass vom Nutzer eingestellte Inhalte Hyperlinks auf Seiten Dritter enthalten, sichert der Nutzer zu, dass er die Berechtigung zur Nutzung des Hyperlinks hat und die Website, auf die verwiesen wird mit geltendem Recht und Rechten Dritter im Sinne von Satz 3 vereinbar ist.
5.2 Verbot fingierter Ausschreibungen und Angebote
twago ist darauf angewiesen, dass ausschließlich ernst gemeinte Ausschreibungen und Angebote eingestellt werden. Nutzern ist es daher untersagt, als vermeintliche Kunden oder vermeintliche Service-Anbieter, Ausschreibungen oder Angebote einzustellen, deren Erfüllung nicht beabsichtigt ist.
5.3 Empfehlungsfunktion
Für den Fall, dass der Nutzer Dritte über die Existenz von twago mittels der auf der Online-Plattform bereitgestellten Empfehlungsfunktion informiert, hat der Nutzer sicher zu stellen, dass der Dritte mit dem Erhalt der Nachricht einverstanden ist.
5.4 Bewertungsfunktion
twago stellt auf seiner Plattform ein Bewertungssystem zur Verfügung, über das Nutzer ihre Meinungen zu anderen Nutzern äußern können, mit denen sie ein Projekt durchgeführt haben. Nutzer sind verpflichtet, ihre Bewertung wahrheitsgemäß und so ausgeglichen und objektiv wie möglich abzugeben. twago ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Bewertungseinträge zu löschen. Eine allgemeine Prüfung der Bewertungen findet nicht statt.
5.5 Sperrung und Löschung von Inhalten
Der Nutzer räumt twago ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. twago ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden und zu verwerten. Dies schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein.
5.6 Verbot technischer Beeinflussung
Der Nutzer muss jegliche Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Online-Plattform oder der dahinter stehenden technischen Infrastruktur und deren Funktionen/Zugriffsmöglichkeiten zu manipulieren, zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
die Verwendung von Software, Viren, Robots, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Online-Plattform;
das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Online-Plattform erforderlich ist.
5.7 Kommunikation
Die aktuellen Kontaktinformationen von twago sind auf der Plattform abrufbar. Als Kontaktinformationen des Nutzers gelten die im Profil angegebenen Daten. An diese Kontaktdaten per E-Mail/Fax übermittelte Erklärungen gelten zum Versandzeitpunkt als zugegangen, per Post am dritten Tag nach Versand, es sei denn ein späterer Zugang wird nachgewiesen.
Der Nutzer erkennt die Wirksamkeit von Mitteilungen per E-Mail zwischen ihm und twago oder anderen Nutzern als unbeschränkt wirksam übermittelte Willenserklärungen an. Vorbehaltlich eines Gegenbeweises gilt eine E-Mail als vom Inhaber der Absenderadresse stammend.
§ 6 Handels- und Wirtschaftssanktionen
6.1 Geschäfte oder Transaktionen in Bezug auf Handels- und Wirtschaftssanktionen
Der Nutzer erklärt, dass weder er noch seine Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die in seinem Besitz stehen oder von ihm kontrolliert werden mit Handels- und Wirtschaftssanktionen (Sanktionen) belegt bzw. Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder gewesen sind. Der Nutzer erklärt weiterhin, dass er weder im Besitz einer Partei steht noch von einer Partei kontrolliert wird, die mit Sanktionen belegt ist. Der Nutzer ergreift angemessene Maßnahmen, dass er, seine Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternimmt keine Aktivitäten, die dazu führen, dass Twago, deren Konzerngesellschaften und Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Der Nutzer versichert, Twago, deren Konzerngesellschaften und Mitarbeitern keine Gelder anzubieten, die von Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten herrühren, die mit Sanktionen belegt sind bzw. von Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen.
6.2 Sperrung des Zugangs
Twago ist berechtigt den Zugang des Nutzers dauerhaft oder zeitweise zu sperren, wenn der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen § 6.1 besteht. Es gilt § 11.5 dieser Bedingungen.
§ 7 Rechteeinräumung
7.1 Rechteeinräumung
Der Nutzer räumt twago ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. twago ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zur Gänze oder in Teilen im Rahmen der Erfüllung des Nutzungsvertrags zu verwenden und zu verwerten. twago ist insbesondere dazu berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte auf der Online-Plattform darzustellen und zu veröffentlichen. Dies schließt ferner das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein.
7.2 Garantie der Rechtsinhaberschaft
Der Nutzer garantiert, dass er Inhaber der für das Einstellen von Inhalten der Online-Plattform notwendigen Rechte ist und dass er uneingeschränkt dazu berechtigt ist, twago die in § 7.1 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Nutzer garantiert außerdem, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung und Nutzung entgegenstehen könnten. Der Nutzer garantiert, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte im Rahmen dieses Vertrags keine Rechte, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass etwa abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Inhalte einverstanden sind.
7.3 Freistellung gegenüber Ansprüchen Dritter
Der Nutzer stellt twago von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen twago in Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform durch den Nutzer erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Nutzer hat eine ihm bekannt werdende Erhebung von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform stehen, twago unverzüglich mitzuteilen. twago ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Nutzers hat dieser im Vorfeld mit twago abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die twago durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
7.4 Rechte an der Online-Plattform
Sämtliche Rechte an der Online-Plattform (insbesondere Urheberrechte) liegen bei twago. Der Nutzer ist verpflichtet, dies zu berücksichtigen und verpflichtet sich, keinerlei Teile der Plattform oder andere Inhalte gleich welcher Art über die ihm im Rahmen der Nutzung der Online-Plattform eingeräumten Möglichkeiten hinaus selbst - privat oder gewerblich - zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere, dass Nutzer Daten und Inhalte, die ihnen über die Online-Plattform bekannt geworden sind, nicht außerhalb der Kommunikation im Rahmen eines bestehenden Projekts oder der Bezahlung eines abgeschlossenen Projekts verwenden werden. Insbesondere ist es verboten, solche Informationen für Werbung, unerbetene E-Mails oder für andere unzulässige Zwecke zu verwenden.
§ 8 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, twago Credits
8.1 Elektronische Rechnungen
Rechnungen werden elektronisch und in englischer Sprache im Account des Nutzers bereitgestellt sowie per E-Mail an die im Nutzeraccount hinterlegte E-Mail-Adresse gesandt. Der Nutzer hat das Recht, eine Anfrage an invoice@twago.de zu stellen und eine deutsche Übersetzung der allgemeinen twago Rechnungsvorlage zu verlangen. Service-Anbieter mit Sitz in Deutschland haben darüber hinaus das Recht, innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellungsdatum per E-Mail an invoice@twago.de, die Nutzername, Rechnungsnummer und vollständige Anschrift enthält, die Übersendung einer Rechnung von twago per Post zu verlangen.
8.2 Zahlungsbedingungen
a) Die Fälligkeit von Gebühren oder Vergütungen ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung. Sofern nicht anders angegeben ist, sind Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
b) Der Nutzer kann die Gebühren oder die Vergütung per Lastschrift, Kreditkarte, Online-Zahlungsverfahren, Vorauskasse oder durch Einzug von seinem twago-Wallet (siehe unten), sofern dieses ein entsprechendes Guthaben ausweist, bezahlen. twago behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
c) Sofern der Service-Anbieter twago-Wallet nutzt und dieses ausreichendes Guthaben aufweist, ist twago berechtigt, sämtliche in Rechnung gestellte und fällige Gebühren, die noch nicht bezahlt sind, direkt vom twago-Wallet des Service-Anbieters ohne vorherige Ankündigung einzuziehen.
d) Der Nutzer kann auch ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) beträgt mindestens einen Tag vor Abbuchung der Forderung. Der Nutzer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch twago verursacht wurde.
e) Bei Rücklastschriften bspw. aufgrund unzureichenden Kreditkartenlimits oder -deckung wird eine Gebühr i. H. v. 25,00 EUR zur Deckung der Stornokosten, die twago entstehen, fällig. Dieser Betrag ist zusammen mit der noch offenen Forderung sofort zur Zahlung fällig. Dem Nutzer ist gestattet, einen Nachweis zu erbringen, dass der Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
f) Um Angebote auf Projekte abzugeben, benötigen die Service-Anbieter (je nach Mitgliedschaft) twago Credits. Der Service-Anbieter kann durch Vorauszahlung sein Guthaben an twago Credits aufladen. Sollten (je nach Mitgliedschaft) nicht genügend twago Credits vorhanden sein, können seitens des Service-Anbieters keine weiteren Angebote auf Projekte mehr abgegeben werden. twago ermöglicht dem Service-Anbieter, den Kontostand abzufragen. Die Angabe des Kontostandes ist unverbindlich. Die Kontostandsauskunft begründet keinen selbstständigen Anspruch des Service-Anbieters
8.3 Verzugszinsen und Mahngebühren
Bei überfälligen Zahlungen behält sich twago das Recht vor, für die überfällige Dauer 5 Prozentpunkte p. a. über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen, bzw. bei niedrigeren lokalen rechtlich festgelegten Obergrenzen den niedrigeren Prozentsatz. Für jede berechtigte Mahnung erhebt twago eine Mahngebühr von 4,95 EUR.
8.4 Sperrung des Accounts bei Verzug
Befindet sich der Nutzer mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug oder leistet er überfällige Zahlungen nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, ist twago berechtigt, den Account des Nutzers bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Beträge inklusive Zinsen und Gebühren zu sperren. Die Sperrung hat keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaftslaufzeit, die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit sowie hierfür anfallenden Gebühren bleiben bestehen.
8.5 Fälligkeit der Jahresgebühr bei Verzug
Befindet sich der Nutzer mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug oder leistet er überfällige Zahlungen nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, werden sämtliche Zahlungen, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu leisten wären, sofort fällig.
§ 9 twago safePay, Vertrag mit externem Dienstleister MangoPay S.A.
9.1 Externer Zahlungsdienstleister MangoPay, ergänzende AGB
twago ist berechtigt, zum Zahlungsempfang externe Dienstleister zur Zahlungsabwicklung zu nutzen und, sollte sich der Kunde für eine Zahlung mithilfe des über die Webseite abrufbaren Dienstes twago safePay entscheiden, die vom Nutzer gezahlte Projektsumme auf einem Treuhandkonto zu verwalten. Sofern die Nutzer die Zahlungsabwicklung über twago safePay vornehmen, gelten für diese Nutzer ergänzend die AGB des externen Zahlungsdienstleisters MangoPay, S.A., 2, Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg.
Der Zahlungsdienstleister MangoPay., S.A. wird in Bezug auf die Zahlungsabwicklung über twago safePay Vertragspartner des Nutzers. Auf diesen Umstand wird der Nutzer bei der Wahl dieses Zahlungsprozesses gesondert hingewiesen.
9.2 Verfügbarkeit von twago safePay in bestimmten Ländern
Twago safePay und die Zahlungsdienstleistung von MangoPay S.A. sind nur in bestimmten Ländern verfügbar. Eine Positivliste der Länder, in denen twago safePay genutzt werden kann findet sich hier. Geschäftsgrundlage von twago safePay ist die Erbringung der Zahlungsdienstleistung durch MangoPay S.A. Sollte MangoPay S.A. seine Leistungen in bestimmten Ländern einstellen, endet auch die Nutzung von twago safePay in der betroffenen Region. Auf Antrag des Nutzers und in Abstimmung mit MangoPay S.A. kann der Saldo des twago safePay Kontos an einen anderen Zahlungsdienstleister transferiert werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Anträge sind an support@twago.de zu richten.
9.3 safePay Wallet
a) Bei twago safePay wird für jedes Projekt eine eigene digitale Geldbörse (safePay-Wallet) freigeschaltet, auf welche der Kunde die Projektsumme – auch zunächst anteilig – einzahlen kann. Die Einzahlung ist jederzeit möglich. Der safePay-Wallet ist ein E-Geld-Konto welches von der MangoPay S.A.geführt wird. Der Kunde verpflichtet sich, eingezahlte Beträge nicht zurückbuchen zu lassen. Zu viel gezahlte Beträge werden dem Kunden bei Projektende auf die zur Einzahlung genutzte Zahlungsmöglichkeit erstattet.
b) Eine Einzahlung der Projektsumme direkt auf das twago-Wallet des Service-Anbieters (siehe Ziff. 9.6) unter Umgehung der Einzahlung auf das dem jeweiligen Projekt zugeordnete safePay-Wallet ist nicht möglich.
9.4 Identifizierung
MangoPay S.A. ist ein E-Geld-Institut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und daher nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Vertragspartner zu identifizieren. Im Auftrag von MangoPay S.A. fordert twago Unterlagen zur Identifizierung, inklusive einer digitalen Ausweis- oder Passkopie, bei den Nutzern von twago safePay an und leitet diese an MangoPay S.A. weiter. Eine Speicherung der Daten bei twago erfolgt nicht. Die Mitwirkung des Nutzers an der Identifizierung ist Voraussetzung für die Nutzung von twago safePay.
9.5 twago Wallet
Ferner erhält jeder Service-Anbieter eine persönliche digitale Geldbörse (twago-Wallet), von welcher der Service-Anbieter bei entsprechendem Guthaben Auszahlungen auf das von ihm angegebene Bankkonto veranlassen kann. Der twago-Wallet ist ein E-Geld-Konto welches von der MangoPay, S.A. geführt wird.
9.6 Übertragung der Projektsumme vom safePay-Wallet auf das twago-Wallet
a) Die Übertragung der Projektsumme aus dem Treuhandkonto (safePay-Wallet) auf das persönliche Wallet des Service-Anbieters (twago-Wallet) erfolgt erst, wenn der Kunde entweder eine Teilzahlung an den Service-Anbieter über die Schaltfläche „Betrag auszahlen“ veranlasst oder das Projekt vom Kunden über die Schaltfläche „Projekt beenden“ als beendet markiert wird. Wird das Projekt als beendet markiert, wird die noch verbleibende Projektsumme - ggf. unter Abzug der fälligen Gebühren nach Maßgabe von § 8.2 lit. c) - auf das twago-Wallet des Service-Anbieters übertragen. Die Übertragung der Projektsumme aus dem Treuhandkonto (safePay-Wallet) auf das persönliche Wallet des Service-Anbieters (twago-Wallet) erfolgt ferner, wenn der Kunde im Falle einer Beendigungsanfrage des Service-Anbieters die Beendigung auf der Online-Plattform über die Schaltfläche (Button) „Abschließen“ bestätigt hat. Bleibt eine Bestätigung des Kunden aus und widerspricht er der Beendigungsanfrage des Service-Anbieters über die Schaltfläche „Nein, noch nicht fertiggestellt“ nicht, erfolgt die Übertragung der Projektsumme auf das persönliche Wallet des Service-Anbieters (twago-Wallet) automatisch nach Ablauf von 30 Tagen nach der Beendigungsanfrage.
b) Der Abzug der Gebühren nach § 8.2 lit. c) von der Projektsumme unterbleibt, wenn die Gebühren bereits zuvor durch eine der in § 8.2 lit. b) genannten Zahlungsarten übermittelt wurden und bei twago eingegangen sind oder das twago-Wallet des Service-Anbieters noch ein entsprechendes Guthaben aufweist, von welchem die Gebühren gezahlt werden. twago ermöglicht dem Service-Anbieter, den Kontostand seines twago-Wallets abzufragen. Die Angabe des Kontostandes ist unverbindlich. Die Kontostandsauskunft begründet keinen selbstständigen Anspruch des Service-Anbieters.
c) Für den Fall, dass es bei der Zahlungsabwicklung zu Unstimmigkeiten zwischen dem Service-Anbieter und dem Kunden kommt, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, das Projekt abzubrechen (Status „TERMINATED”) oder einen Konflikt anzuzeigen (“FINISH_UNCLEAR”). In beiden Fällen wird der twago Support zur Konfliktlösung eingeschaltet. Der twago Support wird sich daraufhin mit beiden Seiten in Verbindung setzen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. twago ist im Falle des Vorliegens einer schriftlichen Einigung beider Parteien berechtigt, die eingezahlte Projektsumme ganz oder zum Teil auf das twago-Wallet des Service-Anbieters zu übertragen oder ganz oder zum Teil an den Kunden zurück zu überweisen. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf das twago wallet des Kunden, von wo aus sich der Kunde das Geld auf sein Bankkonto auszahlen lassen kann. Den Vertragspartnern wird ab Zugang der Aufforderung eine 15-tägige Frist zur Stellungnahme und Konfliktlösung eingeräumt. Äußert sich eine der Parteien innerhalb der gesetzten Frist nicht, ist twago berechtigt die eingezahlte Projektsumme an die jeweils andere Partei auszuzahlen.
d) Mit der Freigabe der Auszahlung wie in diesem Abschnitt beschrieben wird der Kunde von seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung gegenüber dem Service-Anbieter frei und die Gefahr des Verlusts geht auf den Service-Anbieter über.
e) Der Kunde ist in folgenden Fällen berechtigt, eine Erstattung, von auf das safePay-Wallet eingezahlten Beträgen zu verlangen:
- Rückzahlung überzahlter Beträge: Der Kunde hat im Rahmen eines Projekts mit einem Service-Anbieter einen höheren Betrag als die geschuldete Vergütung eingezahlt.
- Rückzahlung mit Zustimmung des Service-Anbieters: Der Service-Anbieter stimmt der Rückzahlung der gesamten Vergütung oder eines Teils hiervon an den Kunden zu (z.B. im Falle einer Einigung der Beteiligten im Sinne von §9.6.c)
- Insolvenz des Service-Anbieters: (a) Über das Vermögen oder einen Teil des Vermögens des Service-Anbieters wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 102 InsO) gestellt, wobei nicht der Kunde den Insolvenzantrag gestellt hat oder (b) über das Vermögen oder einen Teil des Vermögens des Service-Anbieters wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt, wobei unbeachtlich ist, ob der Kunde den Insolvenzantrag gestellt hat.
- Beendigung des Geschäftsbetriebs des Service-Anbieters: Der Service-Anbieter stellt seinen Geschäftsbetrieb ein oder der Geschäftsbetrieb wird aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung eingestellt, insbesondere bei Löschung der Firma des Service-Anbieters durch das Handelsregister oder ein Gericht.
§ 10 Umgehungsverbot, Exklusivität
10.1 Umgehung von twago
Schreibt der Kunde ein Projekt auf der Online-Plattform aus, sind Service-Anbieter und Kunde verpflichtet, einen dieses Projekt betreffenden Service-Vertrag über die Online-Plattform abzuschließen. Der Nutzer verpflichtet sich, Projekte nicht unter Umgehung der Online-Plattform und nicht ohne Abführung der Service-Gebühr aus § 1.4 abzuwickeln. Als eine vertragswidrige Umgehung wird auch die Angabe eines zu niedrigen Vertragsvolumens angesehen, die einer Ermäßigung der Service-Gebühr dienen soll.
10.2 Umgehungsersuchen
Sollte ein anderer Nutzer zum Vertragsschluss entgegen der Regelung des vorhergehenden Absatzes auffordern, so ist dieses Umgehungsersuchen abzulehnen und auf den ordentlichen Vertragsabschluss über die Online-Plattform zu verweisen. Nutzer sind gehalten, twago von Umgehungsersuchen unverzüglich per E-Mail an violation@twago.de zu unterrichten.
10.3 Veröffentlichung von Kontaktdaten an unzulässigen Stellen
Eine Kommunikation über auf der Online-Plattform veröffentlichte Projekt-Angebote mit anderen Nutzern darf ausschließlich über die Online-Plattform erfolgen. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Kontaktinformation nur in den dafür vorgesehenen Feldern in ihrem Profil einzutragen und nicht in anderen, einsehbaren Feldern wie in Projekt-Beschreibungen oder -angeboten, unabhängig von der Form.
10.4 Exklusivität
Für den Fall, dass die Nutzer über die Online-Plattform ihren Geschäftskontakt angebahnt haben oder einen Service-Vertrag abschließen, erhebt twago für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss dieses Service-Vertrages auf (Folge-) Service-Verträge, die dieselben Nutzer miteinander abschließen, eine prozentuale Service-Gebühr von der Auftragssumme des Projekts. Die Nutzer verpflichten sich für diesen Zeitraum, (Folge-)Service-Verträge nur über die Online-Plattform abzuschließen. Sollte den Nutzern binnen dieses Zeitraums die Online-Plattform nicht zur Verfügung stehen, z. B. weil ein Nutzer diesen Vertrag gekündigt hat, verpflichten sich die Nutzer gegenüber twago, den Abschluss eines (Folge-)Service-Vertrages unverzüglich unter Angabe der Auftragssumme des Projekts anzuzeigen.
§ 11 Vertragslaufzeit/Kündigung des Nutzungsvertrags
11.1 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrags richtet sich nach der jeweiligen Mitgliedschaft, die der Service-Anbieter wählt. Diese sind einsehbar unter https://www.twago.de/pricing/. Der Nutzungsvertrag verlängert sich jeweils automatisch um die jeweilige Laufzeit der Mitgliedschaft, wenn er nicht unter Einhaltung einer für die jeweilige Mitgliedschaft vereinbarten Kündigungsfrist zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit formgerecht gekündigt wird. Die jeweils vereinbarte Kündigungsfrist ist im Nutzerkonto unter dem Menüpunkt „Mitgliedschaft“ ersichtlich.
11.2 Kündigungsmöglichkeiten
Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen und ist zu richten an:
Team2Venture GmbH,
Friedrichstraße 224,
10969 Berlin, Deutschland
Fax: +49 30 20 16 40 34 001
Email: support@twago.de
Außerdem ist die Kündigung über den Menüpunkt „Mitgliedschaft“ im Nutzerkonto möglich.
11.3 Änderungen der Mitgliedschaft
Service-Anbieter können die Art der Mitgliedschaft ändern.
Ein Upgrade in eine Mitgliedschaft mit größerem Funktionsumfang ist jederzeit möglich und wird spätestens um 24:00 Uhr des darauffolgenden Werktags umgesetzt. Eine Erstattung oder Anrechnung von nicht verbrauchten Gebühren erfolgt nicht.
Ein Downgrade in eine Mitgliedschaft mit einem geringeren Funktionsumfang ist erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit der aktuellen Mitgliedschaft unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gemäß § 11.1 möglich.
11.4 Gebühren- und Preisänderung durch twago
Für den Fall, dass twago seine Gebühren oder Preise für die Mitgliedschaften (in der jeweils aktuellen Auflistung einsehbar https://www.twago.de/pricing/) für einzelne Arten der Mitgliedschaft anpasst, werden die von der Anpassung betroffenen Service-Anbieter automatisch zum Ende ihrer jeweiligen Vertragslaufzeit auf die Stufe mit dem niedrigsten Funktionsumfang gesetzt und können eine Änderung der Mitgliedschaft dann unmittelbar vornehmen.
11.5 Außerordentliche Kündigung und Sperrung des Zugangs
Sowohl twago, als auch den Nutzern steht das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für twago liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrags insbesondere vor, wenn twago in den ersten zehn Tagen nach Vertragsschluss nach § 12 berechtigt ist, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wenn der Nutzer trotz Mahnung fällige Vergütungsansprüche nicht begleicht und/oder seine Verpflichtungen gemäß §§ 2.3, 3.2, 5.1, 5.3, 5.4 5.6 und/oder 6 dieser AGB verletzt. In diesen Fällen ist twago auch berechtigt, den Zugang des Nutzers zu der Online-Plattform zu sperren, ohne den Vertrag zu kündigen. Twago hebt die Sperre auf, wenn der Nutzer nachweist, dass die Verpflichtungen nachträglich erfüllt wurden und glaubhaft macht, dass eine erneute Pflichtverletzung ausgeschlossen ist.
11.6 Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Vertragsbeendigung hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf seinen Account bzw. sein Nutzerprofil und kann Daten, Nachrichten, Dateien oder andere auf der Plattform hinterlegte Inhalte nicht mehr einsehen. twago ist berechtigt, Inhalte zu löschen. twago ist berechtigt, andere Nutzer von der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer in Kenntnis zu setzen. Dem Nutzer ist es untersagt, sich nach einer außerordentlichen
Kündigung oder Sperrung durch twago nach § 11.5 erneut anzumelden. Die Regelungen des § 10 bleiben von einer Vertragsbeendigung unberührt.
§ 12 Folgen von Vertragsverstößen durch Nutzer
12.1 Pauschalierter Schadensersatz
Für bestimmte in § 11.5 näher definierte Verstöße gegen diese AGB ist der betreffende Nutzer – bei Beteiligung mehrerer Nutzer diese als Gesamtschuldner – verpflichtet, Schadenersatz in pauschalierter Höhe zu leisten, es sei denn, dass der Nutzer den jeweiligen Verstoß nicht zu vertreten hat. Das Recht von twago, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt. Dem Nutzer ist gestattet, einen Nachweis zu erbringen, dass der Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
12.2 Höhe der Pauschale
Die Höhe der Pauschale nach § 12.1 beträgt das Dreifache der nach § 1.4 zu berechnenden Service-Gebühr, wenn der Nutzer gegen das Umgehungsverbot des § 10.1 – 10.3 verstößt. Maßgeblich für die Höhe der anzusetzenden Service-Gebühr ist die Preis-/Budgetvorstellung des Kunden oder, sofern höher, das höchste eingegangene Angebot auf das Projekt.
Die Höhe der Pauschale nach § 12.1 beträgt 500,00 EUR, wenn der Nutzer
- gegen das Verbot der Abgabe von fingierten Angeboten nach § 5.2.
- gegen das Verbot der Neuregistrierung nach Kündigung bzw. Sperrung durch twago gem. § 10, 11.6.
- gegen das Verbot, mehr als ein Konto als Kunde und/oder Service-Anbieter gem. § 2.1 anzulegen verstößt.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
13.1 Verfügbarkeit
twago ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Online-Plattform und Nutzern einen Zugriff auf die hinterlegten Daten anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die twago einen Einfluss hat. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit von twago technisch nicht realisierbar ist. twago bemüht sich jedoch, die Online-Plattform möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. twago ist es insbesondere unbenommen, den Zugang zu der Online-Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund von Ereignissen, die dem Machtbereich von twago entzogen sind, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken. Es besteht auch kein Anspruch einzelner Nutzer auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten und Dienste von twago.
13.2 Haftungsbeschränkung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet twago nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von twago auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Schäden, die infolge der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen sowie die Haftung nach dem ProdHaftG bleiben hiervon unberührt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von twago.
§ 14 Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Nutzer hat im Falle rechtlicher Probleme, die sich im Zusammenhang mit einem Service-Vertrag ergeben, vor dem Betreiben eines Schieds- bzw. Gerichtsverfahrens dem Service-Vertragspartner eine angemessene Anspruchs- bzw. Beschwerde-Begründung über das twago Messaging Center zukommen zu lassen. Dem Service-Vertragspartner wird eine 15-tägige Frist zur Stellungnahme und Konfliktlösung eingeräumt. Erst nach Ablauf dieser Frist darf ein Schieds- bzw. Gerichtsverfahren durch den Betroffenen eingeleitet werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbare Zeitangaben
Für alle Zeitangaben, Zeiträume, Fristen gilt die mitteleuropäische Zeit bzw. mitteleuropäische Sommerzeit (CET / GMT+1 bzw. CEST / GMT+2).
15.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gleich welcher Rechtsgrundlage ist - wenn der Nutzer Kaufmann ist - der Sitz von twago im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
15.3 Vertragsübernahme
twago ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Nutzer mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer (1) Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.