Rechtsformen für Freiberufler

{lang: 'de'}

Eine wichtige Entscheidung sollte gut abgewägt sein

Rechtsformen sind nicht nur für Gewerbetreibende wichtig. Den Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden haben wir bereits in einem anderen Artikel hervorgehoben. Welche der vielen Rechtsformen für Freiberufler die richtige ist, hängt von den Anforderungen der Tätigkeit ab ab. Die verschiedenen Arten sollen folgend kurz erklärt werden.

Einzelunternehmen

Entsteht im Grunde automatisch, wenn man eine berufliche Tätigkeit aufnimmt und keine andere Rechtsform anmeldet. Diese Rechtsform ist für den Einstieg besonders gut geeignet, weil sie einfach und unkompliziert umgesetzt werden kann. Als Einzelunternehmer muss man sich nicht ins Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen; besonders für Anfänger der Selbstständigkeit ist vorteilhaft, dass kein Mindeststammkapital notwendig ist. So einfach wie die Gründung ist auch die Haftung: der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wenn man nicht allein gründet, sondern einen Partner mit ins Boot holt, ist eine Gesellschaft nötig. Eine GbR ist dafür eine einfache und unkomplizierte Wahl, da sie schnell gegründet ist, sobald sich die Gesellschafter zusammentun. Es ist nicht einmal ein Gesellschaftervertrag notwendig, aber natürlich empfehlenswert. Die Verknüpfungsstärke der beiden Partner ist dabei variabel. Man kann sich schon als GbR eintragen, wenn man nur nach außen hin denselben Namen trägt, also einen gemeinsamen Firmennamen hat. Eine GbR muss nicht ins Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen werden. Ähnlich wie beim Einzelunternehmen ist kein Mindestkapital notwendig. Wichtig ist, dass die Gesellschaft jeweils mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Bürogemeinschaft

Die Bürogemeinschaft ist keine Rechtsform, daher sind auch keine Formalitäten oder Mindestkapital notwendig und es besteht auch keine Haftung für andere in der Gemeinschaft. Es geht nur darum, Räume und Einrichtungen gemeinsam zu nutzen (Konferenzraum, Büro, Kopierer, Kaffeemaschine). Manchmal wird auch gemeinsam eine Bürokraft angestellt. Die Hauptmotivation ist nur das Sparen von Kosten. Zu beachten ist, dass sich eine Bürogemeinschaft häufig an der Grenze zu einer GbR befindet. Man sollte sich diesbezüglich gut beraten lassen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft ähnelt der GbR. Für allgemeine Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften alle beteiligten gemeinschaftlich und persönlich. Die Haftung ist jedoch insofern beschränkt, als dass nur der Partner für einen Fehler haften muss, wenn er direkt an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligt war. Dafür muss der Vertrag zwischen beiden auf jeden Fall notariell beglaubigt sein. Eine Eintragung in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht ist Pflicht. Es gibt kein Mindeststammkapital.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gründung durch Freiberufler kann entweder alleine oder mit einem Partner erfolgen. Vorteil an der GmbH ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Gesellschafter haften also nicht mit ihrem Privatvermögen (Ausnahmen sind Kredite). Jedoch ist die Gründung und Führung einer GmbH viel aufwändiger als die beiden zuvor genannten Gesellschaftsformen, da hierfür ein Notar notwendig ist und die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden muss. Zusätzlich ist ein Stammkapital von 25.000 € notwendig. Weiterer Aufwand ist die erforderliche Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die zum Jahresende fällig ist.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist der GmbH sehr ähnlich. Demzufolge ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Man kann sie grundsätzlich allein oder mit Partnern gründen. Vorteil gegenüber der GmbH ist die Reduzierung der Gründungsformalitäten auf ein Minimum durch sog. Musterprotokolle. Das Stammkapital muss mind. 1 € betragen. Wie bei  der GmbH ist auch bei der UG eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung notwendig. Ziel der UG ist es, eine GmbH zu werden. Deshalb ist man verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel der Gewinne in eine Rücklage zu legen bis 25.000 € zusammen kommen und die GmbH gegründet werden kann. Es gibt dafür allerdings keine zeitlichen Vorgaben.

Wie man sich letztlich als Freiberufler entscheidet, hängt davon ab, als was und wie man arbeitet. Die richtige und individuell passende Rechtsform zu wählen kostet Zeit und sollte erst nach gründlichem Abwägen der Vor- und Nachteile geschehen. Man sollte bedenken, dass die Entscheidung sich auf die spätere Arbeitsweise auswirkt und unter anderem auch den Businessplan beeinflusst.

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

6 typische Fehler bei der Gründung

Buchhaltung für Gründer

Tipps für die Gründung – Bremse Bürokratie

Geposted in Dienstleister | Finanzen und Recht | Rechtsformen

Tagged als