Eine gute Geschäftsidee ist nicht die einzige Voraussetzung, um erfolgreich im Geschäft zu sein. Eine wichtiger Grundstein ist die Gründung an sich; dafür unerlässlich: Ämtergänge und Papierkram. Der Artikel liefert wichtige Tipps.
Der vorletzte Artikel hier im twago-Blog beschäftigte sich mit Tipps und Tricks für die Gründung. Der vorliegende Artikel steigt noch ein bisschen tiefer in die Materie ein und klärt über die typischen Bürokratie-Probleme bei der Gründung auf. Der Weg von der Geschäftsidee bis zum existierenden Unternehmen ist lang, manchmal beschwerlich, aber auf jeden Fall gesäumt von Papier und Bürokratie. Wer alles gemeistert hat, ist am Ende umso glücklicher und kann sich endlich wieder um die eigentliche Idee kümmern.

Manchmal braucht man einen langen Atem, um im Gründungsprozess durchzuhalten

Manchmal braucht man einen langen Atem, um im Gründungsprozess durchzuhalten
Der zeitliche Aufwand
Das am häufigsten unterschätzte Problem ist der einzuplanende Zeitaufwand. Jeder weiß zwar, dass Behördengänge zeitintensiv sind, jedoch kann man nie wirklich zu Beginn abschätzen, welche Ämter noch alle zu besuchen sind. Unternehmen im produzierenden Gewerbe haben meist die längste Vorlaufzeit. Häufig bauen Genehmigungen auch aufeinander auf und können nicht parallel bearbeitet werden. Wichtig ist auch, dass erst mit der Erteilung der letzten Genehmigung wirklich angefangen werden darf. Man sollte also nicht unterschätzen, dass es ein Stück dauern kann, bis man das erste Geld verdienen darf und wird. Über generelles Zeitmanagement als Selbstständiger bzw. Freiberufler haben wir bereits geschrieben.
Die Menge an Anträgen
Neben dem zeitlichen Aufwand wird auch häufig die schiere Menge an Anträgen unterschätzt. Oftmals kann die Anzahl vorher nicht wirklich herausgefunden werden und ein Antrag jagt den nächsten. Dies zieht natürlich auch wieder Kosten nach sich. Die Gesamtgenehmigung bedarf natürlich aller Teilgenehmigungen. Man sollte auch im Vorfeld darüber nachdenken, ob der Geschäftsbereich irgendwann erweitert werden soll. Ist dies geplant, kann man sich gleich zu Beginn die nötigen Genehmigungen einholen und spart sich den ein oder anderen nachträglichen Antrag.
Kostenstelle Bürokratie
Gründungen und Genehmigungen sind oft mit Auflagen verbunden. Auflagen sind mit Kosten verbunden, da bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Typische Beispiele sind die Filteranlage für den Imbiss, die ursprünglich aus Kostengründen gestrichen wurde. Auch kleine Handwerksbetriebe haben oft Sondermüllauflagen. Stellen diese eine enorme Kostenstelle dar, kann es schnell vorbei sein mit dem Traum vom eigenen Unternehmen. Wichtig ist auch, dass Genehmigungen schnell zurückgezogen werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Auflagen nicht erfüllt wurden.
Vollständiger Antrag
Für Unternehmer, die ihr Gewerbe anmelden wollen, ist der erste Gang meist der zum Gewerbeamt. Von dort aus müssen andere Ämter und Institutionen ihre Genehmigungen erteilen. Dies geschieht zum Teil automatisch, weil die Ämter miteinander verknüpft sind. Man sollte aber auf jeden Fall alle Behörden und Ämter explizit noch einmal selbst kontaktieren, damit am Ende auch alle erforderlichen Papiere bei der jeweils verantwortlichen Behörde liegen – meist dem Gewerbeamt.
Die Namensrechte
Wir haben vor einiger Zeit einen Gastbeitrag von Eva Missling von 12designer über die Namensfindung für Unternehmen bzw. Produkte auf unserem Blog veröffentlicht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass im Genehmigungsverfahren keine Namens- oder Patentrechte geprüft werden. Auch wenn die Gründungsgenehmigung erteilt wurde, kann es dennoch zu Problemen kommen, wenn im Vorfeld nicht alle namensrechtlichen Eventualitäten geprüft wurden. Es kann z.B. sein, dass ein Firmenname bereits existiert oder dass ein anderes Unternehmen sich in seinen Markenrechten verletzt sieht, weil das eigene Produkt einen ähnlich klingenden Namen hat. Die IHK ist in dem Fall der Unternehmensnamen-Überprüfung eine gute Anlaufstelle. Prüfen lohnt sich also. Es wäre ja ärgerlich, wenn ein teurer Rechtstreit das Unternehmen ruiniert oder eine teure Umfirmierung ins Hause steht, die auch noch den Kunden erklärt werden muss.
Beschränkung der Genehmigung
Viele Genehmigungen sind mit Beschränkungen belastet, z.B. auf Räume oder Bereiche. Soll das Geschäft ausgeweitet werden, bedarf es neuer Genehmigungen für die neuen Bereiche. Dies sollte auch bereits im Vorfeld geplant sein und möglicherweise entsprechende Genehmigungen gleich mit eingeholt werden.
Baugenehmigungen
Einige Neugründungen sind mit dem Neubau von Immobilien verbunden. Zieht man nur in ein bereits bestehenden Gebäude ein und baut dies um (Achtung: eventuellen Denkschutz o.ä. beachten), dürfte dies aufgrund des Bestandsschutzes keine Probleme mit sich führen. Der Neubau von Räumlichkeiten bedarf jedoch immer einer Baugenehmigung. Ist diese nicht vorhanden und es wird dennoch gebaut, kann die Bauaufsicht verlangen, den Ursprungszustand wieder herzustellen – das heißt Abriss; oder es müssen teure nachträgliche Anträge eingeholt werden.
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Alle EU-Bürger haben die freie Wahl, überall eine Tätigkeit auszuüben oder ein Gewerbe anzumelden. Ist man ortsungebunden, kann man also tatsächlich über eine Gründung im Ausland nachdenken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man Nicht-EU-Bürger als Arbeitnehmer beschäftigen will. Diese brauchen auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis.
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(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)

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