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Richtig Gründen – was muss ich beachten?

2010 Juni 28
Themen:
von Stella

Damit man nicht schon vorher fällt, sollte man sich gut informieren, was bei einer Gründung zu beachten ist

Um bei einer Gründung nicht im Formular-Chaos zu versinken, sollte man sich gründlich auf die anstehenden Aufgaben vorbereiten. Man muss sich nicht nur um seine Versicherung kümmern, sondern auch die gesetzlichen Vorlagen einhalten und sich bei den zuständigen Behörden melden.

Eine gute Geschäftsidee ist der erste Schritt zum eigenen Unternehmen. Wenn man dann allerdings die Zettelwirtschaft sieht, die auf einen zukommt, ist die Euphorie schnell vorbei. Um sich in der Bürokratie nicht zu verlieren, sollte man sich entsprechend vorbereiten und am besten schon vor dem ersten Gang zum Amt wissen, welche Unternehmensform man anmelden möchte. Denn je nachdem, für was man sich entscheidet, sind unterschiedliche Formulare zu beantragen und auszufüllen.

Gewerbe oder Freiberuf?

Die wichtigste Entscheidung kommt zuerst: Ist man jetzt ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender? Als Selbständiger muss man zuerst ein Gewerbeschein beim Gewerbeamt beantragen. Das geht in der Regel schnell, sofern man vorher genau weiß, wie sein Gewerbe denn heißen soll: Rein ins Gewerbeamt, Schein beantragen, und mit seiner Zulassung wieder raus. Das Gewerbeamt nimmt dann mit der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) und mit dem Finanzamt Kontakt auf. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rät trotzdem, sich persönlich dort zu melden, um den Prozess zu beschleunigen.

Als freie Berufe gelten heilkundliche Berufe (Ärzte, etc.), Rechts-, Wirtschafts-, und Steuerberater, Techniker (z. B. Ingenieure oder Architekten) sowie Berufe im kulturellen Bereich. Freiberufler muss man sich selbstständig um die Anmeldung beim Finanzamt kümmern.

Nach der Anmeldung erhält man den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hierbei sollte man sorgfältig vorgehen und den Umsatz- und die Gewinnerwartung realistisch einschätzen, sonst drohen größere Steuernachzahlungen. Sobald man den Fragebogen abgeschickt hat, teilt das Finanzamt einem seine Steuernummer mit und entscheidet, ob man eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Damit ist der Grundstein für das eigene kleine Unternehmen gelegt, die Bürokratie hört allerdings noch lange nicht auf.

Erlaubnis und Zulassung

Für einige Berufe braucht man als Gewerbetreibender eine entsprechende Erlaubnis, bzw. als Freiberufler eine Zulassung. Dabei geht es bei Selbstständigen je nach Beruf um persönliche Zuverlässigkeit, zum Beispiel durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, sachliche Voraussetzung, wie ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder fachliche Voraussetzungen, z. B. der Nachweis über eine entsprechende Ausbildung oder Studium.

Als Freiberufler erfordern einige Tätigkeiten eine Zulassung, die man bei der zuständigen Kammer erhält oder bei entsprechenden öffentlichen Einrichtungen, als Arzt zum Beispiel beim Gesundheitsamt. Welcher Freiberufler welchen Nachweis erbringen muss, kann man beim Institut für Freie Berufe erfahren.

Versicherung

Hat man erstmal alle Papiere ausgefüllt und bescheinigt bekommen, muss man sich als Selbstständiger und Freiberufler natürlich auch um weitere gesetzliche Anforderungen kümmern: Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Umweltschutz, Denkmalschutz und alle weiteren denkbaren und undenkbaren Anforderungen müssen eingehalten und gegebenenfalls behördlich geprüft werden. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit muss man vorstellig werden, besonders, wenn man Gründungszuschuss erhalten möchte oder Mitarbeiter beschäftigt. Für diese muss man dort eine Betriebsnummer beantragen.

Zu guter Letzt muss man sich auch um seine eigene Gesundheit und Absicherung kümmern: Um Kranken- und Rentenversicherung muss man sich nun eigenständig bemühen. Auch bei der Berufsgenossenschaft muss man sich anmelden und versichern, sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Hat man allerdings die Behördengänge hinter sich, kann man sich auf sein neues, selbstbestimmtes Arbeitsleben freuen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


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